Kosten


Honorar :


Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.


  • Erstgespräch 60 Minuten                                                       70 €
  • Therapeutische Sitzung 60 Minuten                                     90 €
  • Therapeutische Sitzung 90 Minuten                                   130 €
  • Therapeutische Sitzung 120 Minuten                                 170 €


Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.


  • Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei.
  • Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen.
  • Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.


Kostenerstattung :


Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.


Private Krankenversicherung


Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Gesetzliche Krankenkasse


Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.


Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht (1. Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH); Artikel 3)




Share by: